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Beachten: www.klagepaten.eu
Der Leitfaden – so könnten Sie reagieren:
Hieraus ergibt sich aus unserer Sicht, dass es juristisch betrachtet ausreicht, zu äußern, dass man die Maske nicht trägt. Sollten die Ladeninhaber darauf bestehen, kann folgender Leitfaden helfen:
- Ich trage keine Maske.
- Ich muss keine Maske tragen, für mich gilt ein Ausnahme-Tatbestand.
- Sie dürfen mich nicht nach den Gründen, die Maske nicht zu tragen, fragen, da dies bereits diskriminierend nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre.
- Ich muss Ihnen aus Datenschutzgründen keine Bescheinigungen etc. vorlegen.
- Wenn Sie mich hier nicht einkaufen lassen, mich rauswerfen und/oder mir ein Hausverbot erteilen, werde ich Sie auf Entschädigungszahlung und Unterlassung/Beseitigung nach dem AGG und/oder nach § 1004 BGB i.V.m. Art 2 Absatz 2 i.V.m. Art 1 Absatz 2 GG (Grundgesetz) in Anspruch nehmen.
- Wenn Sie mich zwingen eine Maske zu tragen, werde ich eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen.
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